Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlng |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | TOP 7 Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Vorstand GJ Bochum (dort beschlossen am: 13.11.2023) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 13.11.2023, 15:50 |
A2: Erstattugsanträge im Vorstand beraten
Antragstext
Ändere §3 Haushalt, Punkt 3 (Finanzordnung)
(streiche) Ausgaben bis zu einem Betrag von 50€, benötigen einen Finanzbeschluss
des Vorstandes. Bei Beträgen über 50€ muss das Plenum, mit einer einfachen
Mehrheit, den Finanzbeschluss beschließen. (füge hinzu) Über Erstattungsanträge
berät der Kreisvorstand.
Begründung
In der bisherigen Fassung mussten Erstattungsanträge von über 50 Euro im Plenum beschlossen werden. Da das Plenum kein Organ der GJ Bochum ist, können dort keine rechtswirksamen Beschlüsse getätigt werden.
Dass die ursprüngliche Version der Satzung trotzdem Plenumsbeschlüsse vorsah, lag an dem Wunsch nach Transparenz. Wenn die Basis über größere Ausgaben ihres Kreisverbandes aufgeklärt werden und ihnen sogar zustimmen muss, entsteht daraus ein Kontrollprozess.
Leider ist es allerdings nicht möglich, diese „Überwachung“ tatsächlich im Plenum umzusetzen. In Zukunft sollen Finanzanträge also ausschließlich im Vorstand bearbeitet werden. Manchmal muss eine Erstattung kurzfristig und im gegebenen Tempo beschlossen werden, sodass auch eine mögliche Beratung von Anträgen auf einer KMV die Handlungsfähigkeit des Kreisverbandes stark einschränken könnten. Des Weiteren bleibt der geschäftsführende Kreisvorstand weiterhin für die Finanzen rechenschaftspflichtig – ein Missbrauch dieser Regelung kann also nach wie vor von der Basis politisch bestraft werden.