Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlng |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 20.11.2023, 09:46 |
Satzung GRÜNE JUGEND Bochum
Satzungstext
§ 1 Sitz und Name
- Die Organisation trägt den Namen GRÜNE JUGEND Bochum.
- Die GRÜNE JUGEND Bochum ist der Jugendverband von Bündnis 90/Die Grünen in
Bochum und Kreisverband der GRÜNEN JUGEND Nordrhein-Westfalen. Sie ist
politisch und organisatorisch selbstständig.
- Die GRÜNE JUGEND Bochum hat Programm-, Satzungs-, Finanz- und
Personalautonomie. Satzung und Programm der GRÜNEN JUGEND Bochum dürfen
dem Grundkonsens der Partei und der Satzung der übergeordneten
Gebietsverbände nicht widersprechen.
- Der Sitz der GRÜNEN JUGEND Bochum ist die Stadt Bochum.
§ 2 Mitgliedschaft
- Mitglied der GRÜNEN JUGEND Bochum kann jede natürliche Person unter 28
sein, deren Lebensmittelpunkt und/oder Wohnsitz in Bochum liegt und die
nicht in einem anderen Kreisverband der GRÜNEN JUGEND Mitglied ist.
- Der Eintritt erfolgt über die Landes- oder Bundesebene.
- Die Mitarbeit in der GRÜNEN JUGEND Bochum steht auch Nichtmitgliedern
offen, das aktive und passive Wahlrecht sowie das Stimmrecht sind jedoch
ausschließlich Mitgliedern vorbehalten.
- Näheres regeln die Satzungen des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und
des Bundesverbands.
§ 3 Organe
Die Organe der GRÜNE JUGEND Bochum sind die Kreismitgliederversammlung und der
Vorstand. Sie werden durch das Bildungsteam ergänzt, dass jedes Jahr von der
Basis gewählt wird.
§ 4 Kreismitgliederversammlung
- Das höchste beschlussfassende Gremium der GRÜNEN JUGEND Bochum ist die
Kreismitgliederversammlung. Sie setzt sich aus allen anwesenden
Mitgliedern zusammen.
- Die Kreismitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß
eingeladen wurde und die Anzahl der anwesenden Mitglieder, die Anzahl der
anwesenden Vorstandmitglieder um mindestens eine Person übersteigt.
- Sie wird vom Kreisvorstand mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe
einer vorläufigen Tagesordnung einberufen. In zu begründenden
Dringlichkeitsfällen kann die Ladungsfrist auf bis zu drei Tage verkürzt
werden.
- Die Kreismitgliederversammlung tritt mindestens ein Mal im Jahr zusammen.
- Die Kreismitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
- Sie entscheidet über die Grundlinien der politischen Arbeit der
GRÜNEN JUGEND Bochum. - Sie berät und entscheidet über eingebrachte Anträge.
- Sie verabschiedet den Haushalt.
- Sie nimmt Berichte des Kreisvorstands entgegen und entlastet ihn.
- Sie wählt den Kreisvorstand.
- Sie wählt die Rechnungsprüfer*innen.
- Sie beschließt und ändert die Satzung mit 2/3-Mehrheit.
- Sie entscheidet über die Grundlinien der politischen Arbeit der
- Antragsberechtigt ist jedes Mitglied, alleine oder in Gruppen sowie alle
Organe des Kreisverbands.
- Inhaltliche Anträge müssen mindestens eine Woche vor der
Mitgliederversammlung dem Vorstand vorliegen, der sie unverzüglich den
Mitgliedern zugänglich machen muss. Änderungsanträge sind bis zu zwei Tage
vor Beginn der Mitgliederversammlung möglich.
- Anträge zur Änderung der Satzung sind mit der Einladung zu versenden.
- Abstimmungen sind offen durchzuführen.
- Personenwahlen sind immer geheim zu vollziehen. Gewählt ist die Person,
die im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen
Stimmen erreicht. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, welche die
Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht. Wenn dann noch immer
Stimmgleichheit besteht, entscheidet das Los.
§ 5 Vorstand
- Der Kreisvorstand führt die laufenden Geschäfte des Kreisverbands im
Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Er
vertritt die GRÜNE JUGEND Bochum nach außen und gegenüber der Partei
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Bochum.
- Der Vorstand besteht aus zwei Sprecher*innen, einem*einer
Schatzmeister*in, die*der politische Geschäftsführer*in und bis zu vier
Beisitzer*innen.
- Die Sprecher*innen, die*der Schatzmeister*in und die*der politische
Geschäftsführer*in bilden zusammen den geschäftsführenden Kreisvorstand.
Die Sprecher*innen, der geschäftsführende Kreisvorstand sowie der
Kreisvorstand insgesamt müssen mindestens zur Hälfte aus FINTA* bestehen.
- Der Vorstand ist auf die Dauer eines Jahres gewählt. Die Wiederwahl ist
möglich. Die Amtszeit endet mit der Wahl eines neuen Kreisvorstands.
§ 6 Allgemeine Bestimmungen
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- Die Finanzordnung und das FINTA*-Statut der GRÜNEN JUGEND Bochum sind
Bestandteil dieser Satzung.
§ 7 Auflösung
- Die Auflösung der Organisation kann nur durch eine eigens dafür
einberufene Mitgliederversammlung mit 3/4-Mehrheit beschlossen werden.
- Das Restvermögen fällt dann, sofern die Mitgliederversammlung nichts
anderes beschließt, dem Kreisverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu, mit der
Auflage, es für jugendpolitische Zwecke zu verwenden.
§ 8 Schlussbestimmungen
Die Satzung wurde zuletzt am 08.10.2023 geändert. Mit Beschluss der Satzung
tritt diese in der geänderten Fassung in Kraft.
FINANZORDNUNG
§ 1 Rechenschaftsbericht
- Der Kreisvorstand hat über die Herkunft und Verwendung der Mittel sowie
über das Vermögen nach Abrechnung des Geschäftsjahres in seinem
Rechenschaftsbericht wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen
nach den Bestimmungen des Gesetzes öffentlich Rechenschaft zu geben. Der
Rechenschaftsbericht wird von der*dem Kreisschatzmeister*in unterzeichnet.
- Der gesamte Kreisvorstand ist für die Einhaltung des von der
Kreismitgliederversammlung beschlossenen Haushaltsplans verantwortlich.
Die*der Kreisschatzmeister*in ist für die ordnungsgemäße Haushaltsführung
verantwortlich.
§ 2 Rechnungsprüfung
- Die Kreismitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsprüfer*innen, für die
Dauer von einem Jahr. Die Rechnungsprüfer*innen prüfen die
Ordnungsmäßigkeit der Buchführung sowie die Angemessenheit der Ausgaben
und das Übereinstimmen der Ausgaben mit den Beschlüssen.
- Rechnungsprüfer*innen dürfen nicht Mitglied des Kreisvorstandes sein. Sie
dürfen sich nicht in einem beruflichen oder finanziellen
Abhängigkeitsverhältnis zur GRÜNEN JUGEND Bochum befinden.
Rechnungsprüfer*innen dürfen nicht an der Erstellung des zu prüfenden
Rechenschaftsberichts teilgenommen haben.
- Die Rechnungsprüfer*innen berichten der Kreismitgliederversammlung in
Textform und stellen den Antrag auf Entlastung des Kreisvorstands in
Finanzangelegenheiten.
§ 3 Haushalt
- Die*der Kreisschatzmeister*in entwirft den Haushaltsplan und legt ihn dem
Kreisvorstand zur Beschlusslage vor. Über die Annahme des Haushaltsplans
entscheidet die Kreismitgliederversammlung.
- Buchungen erfolgen grundsätzlich nur nach Geldfluss, allerdings sind am
Jahresende die entsprechenden Periodenabgrenzungen vorzunehmen.
- Ausgaben bis zu einem Betrag von 50€ benötigen einen Finanzbeschluss des
Vorstandes. Bei Beträgen über 50€ muss das Plenum, mit einer einfachen
Mehrheit, den Finanzbeschluss beschließen.
- Zeichnungsberechtigt für die Finanzangelegenheiten sind die
Sprecher*innen, die*der Kreisschatzmeister*in und die*der Politische
Geschäftsführer*in.
§4 Aufbewahrung der Unterlagen
Die Konten und die Buchhaltungsbelege, inklusive der Beschlüsse müssen 10 Jahre
aufbewahrt werden. Verantwortlich hierfür ist der amtierende Vorstand.
(Beschlossen am: 08.10.2023)
FINTA*-STATUT
Durch das Akronym FINTA* sind Frauen*, sowie Inter*, nicht-binäre und
Trans*Personen, sowie Menschen, die sich ohne Geschlechtsidentität erleben
(„agender“) bezeichnet. Auch andere Selbstbezeichnungen von Menschen, die sich
nicht mit den gesellschaftlichen Kategorien männlich oder weiblich
identifizieren, wie beispielsweise genderqueer, sind eingeschlossen. Die
Selbstidentifikation ist ausschlaggebend, ob eine Person zur Gruppe der FINTA*
gehört.
Präambel
Das FINTA*-Statut ist Bestandteil der Satzung der GRÜNEN JUGEND Bochum und
richtet sich nach ihrem queerfeministischem Leitbild. Ein wesentliches Ziel der
Grünen Jugend Bochum ist die Verwirklichung der Rechte und Interessen sowie die
Förderung politischer Teilhabe und Sichtbarkeit von FINTA*. Mit diesem Statut
werden somit konkrete Maßnahmen bestimmt, welche FINTA* in der GRÜNEN JUGEND
Bochum stärken und deren Einbindung, Sichtbarkeit und Förderung gewährleisten.
Es reicht aber als Ansatz allein nicht aus, da es die Probleme zunächst nur auf
einer organisatorischen, formalen Ebene angeht. Die im Staut enthaltenen
Maßnahmen sind nicht unser Ziel, sondern nur ein Weg, struktureller
Diskriminierung entgegenzutreten. Unsere Zielsetzung ist es, weitere
Veränderungen voranzutreiben. Das Statut tritt am Tag seiner Beschlussfassung in
Kraft.
§ 1 Mindestquotierung
- Alle gewählten Gremien, Organe und Präsidien, gleichberechtigten Ämter und
Delegiertenplätze der GRÜNEN JUGEND Bochum sind mindestens zur Hälfte mit
FINTA* zu besetzen. Dies gilt auch für den geschäftsführenden Vorstand.
Steht nur ein ordentlicher Platz zur Wahl, ist mit einer FINTA* zu
besetzen. Der Ersatzplatz ist für alle Mitglieder offen.
- Die Plätze für die sich nur FINTA* bewerben, können werden als quotierte
Plätze bezeichnet. Auf offene Plätze können alle Mitglieder kandidieren.
- Sollte keine Person aus dem Kreis der FINTA* auf einen quotierten Platz
kandidieren oder gewählt werden, bleiben diese Plätze unbesetzt. Es gibt
keine Möglichkeit, diese Plätze zu öffnen.
- Das FINTA*-Forum (§ 2) entscheidet, wenn ein quotierter Platz unbesetzt
bleibt, ob der noch zu besetzende offene Platz für alle Mitglieder
freigegeben wird. Bei Besetzung des offenen Platzes mit einer Person, die
nicht FINTA* ist, ist das Gremium nämlich nicht mehr mindestens zur Hälfte
mit FINTA* zu besetzen. Wird dies abgelehnt, bleibt auch dieser Platz
unbesetzt.
§ 2 FINTA*-Forum
Auf Antrag zur Geschäftsordnung können die anwesenden Stimmberechtigten FINTA*
unter den Mitgliedern beschließen, ob sie ein FINTA*-Forum abhalten wollen. Die
anwesenden FINTA* beraten dann bis zu einer Stunde lang in Abwesenheit der
weiteren Mitglieder und teilen nach Ende des FINTA*-Forums das Ergebnis dem
gesamten Gremium mit
§ 2a Nicht-Cis-Personen-Forum
Bei Themen und Diskussionen, die das Selbstbestimmungsrecht der Nicht-Cis-
Personen betreffen, kann auf Antrag einer dieser Personen eine Versammlung der
Nicht-Cis-Personen einberufen werden (Nicht-Cis-Personen-Forum). Spricht sich
das Nicht-Cis-Personen-Forum gegen einen Antrag aus, kann dieser von der
Mitgliederversammlung nur mit einer 2/3-Merhrheit beschlossen werden.
§ 3 Vetorecht
Bei Anträgen, die formal oder inhaltlich das Selbstbestimmungsrecht von FINTA*
berühren oder von denen diese betroffen sind, haben die FINTA* die Möglichkeit
vor der Abstimmung der Versammlung eine gesonderte Abstimmung im FINTA*-Forum
durchzuführen. Dabei kann ein FINTA*-Veto beschlossen werden. Sollten die
Abstimmungsergebnisse zwischen der Entscheidung des FINTA*-Forums und der
Gesamtversammlung voneinander abweichen, hat das FINTA*-Veto aufschiebende
Wirkung. Der Antrag kann erst bei der nächsten Versammlung wieder eingebracht
werden.
§ 4 Redelisten
Die Redeleitung hat bei der Diskussion ein Verfahren zu wählen, welches das
Recht von FINTA* auf mindestens der Hälfte der Redezeit gewährleistet. Die
Diskussionsleitung ist mindestens zur Hälfte von FINTA* zu übernehmen. Auch bei
allen anderen Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND Bochum sollen diese Regelungen,
wenn möglich, Anwendung finden.
§ 5 Politische Weiterbildung
Die politische Weiterbildung hat bei der GRÜNEN JUGEND Bochum einen hohen
Stellenwert. Bei Seminaren und Veranstaltungen wird angestrebt, dass FINTA*
mindestens die Hälfte der Teilnehmer*innen ausmachen. Falls ein Auswahlverfahren
notwendig ist, werden FINTA* bei gleicher Qualifikation bevorzugt. Zudem ist bei
der Organisation und Planung von Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND Bochum, z.B.
bei Seminaren oder Podiumsdiskussionen, darauf zu achten, dass mindestens die
Hälfte der eingeladenen Referent*innen FINTA* sind.
(Beschlossen am: 01.03.2023)